In diesem Jahr findet nach elf Jahren wieder eine umfassende Bevölkerungserhebung im Rahmen des Zensus statt. Hierbei ist die GAG als Gebäudeeigentümerin und Vermieterin verpflichtet, Daten zu ihren Wohnungsbeständen und zu ihren Mietern an die statistischen Ämter des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz weiterzugeben.
Hierbei handelt es sich um Datenverarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. c
DSGVO i.V.m. § 10 Abs. 2 ZensG 2022. Im Rahmen der Zensus-Erhebung wird die GAG Ludwigshafen einmalig folgende Mieterdaten vom Stichtag 15.05.2022 an das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz übermitteln:
- Name und Vorname von bis zu zwei Personen, die die Wohnung nutzen
- Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen
- Adresse
- Wohnfläche und Anzahl der Räume
- Heizungsart
- Kaltmiete
Weitere Informationen zum Datenschutz bei der GAG Ludwigshafen – wie beispielsweise die Kontaktdaten des Verantwortlichen, des Datenschutzbeauftragten und zu den Betroffenenrechten – finden Sie unter: https://www.gag-ludwigshafen.de/informationspflicht-zum-datenschutz/.