Mundenheimer Straße 182 | 67061 Ludwigshafen am Rhein
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Donnerstag 08:30 -12:30 ,13:30 - 16:30
Montag08:30 -12:30,13:30 - 16:30
Dienstag08:30 -12:30,13:30 - 16:30
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Freitag08:30 -12:30
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Alles klar?

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Immobilienkauf. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Wie funktioniert das Bieterverfahren bei der GAG?

Unsere Eigentumswohnungen werden im Rahmen eines Bieterverfahrens veräußert. Es wird ein Mindestkaufpreis für die Immobilie aufgerufen. Nach erfolgter Besichtigung und bei fortbestehendem Interesse Ihrerseits, gibt der Kaufinteressent ein Kaufpreisgebot nach seinem Ermessen ab. Die Kaufpreisangabe ist unverbindlich, solange kein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen ist. Wir gewähren jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass wir den Kaufvertrag mit demjenigen Bieter abschließen, der das Höchstgebot abgibt.

Kann ich eine Wohnung als Kapitalanlage kaufen?

Ein Verkauf von unseren Bestandwohnungen an Kapitalanleger ist ausgeschlossen. Bei Abschluss eines Kaufvertrages verpflichten Sie sich die Immobilie mindestens fünf Jahre selbst zu nutzen. Diese Selbstnutzung kann auch auf Eltern oder Kinder übertragen werden.

Verkauft die GAG Wohnungserbbaurechte?

Bei unseren angebotenen Objekten handelt es sich zum Teil um Wohnungserbbaurechte.
Ein Erbbaurecht ist das Recht, eine Immobilie auf einem fremden Grundstück zu errichten. Ein Erbbaurecht kann verkauft, vererbt oder beliehen werden. Dafür wird ein Erbbauvertrag geschlossen, in dem für die gesamte Laufzeit ein individueller Erbbauzins festgelegt wird. Der Erbbauzins wird mit Verkauf wertgesichert und an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Der Verbraucherpreisindex wird vom Statistischen Bundesamt (Wiesbaden) ermittelt. Er ist der Maßstab für die Veränderung des Erbbauzinses. Die Dauer des Erbbauvertrags beträgt bei unseren Objekten 99 Jahre. Erbbaugeber können Kommunen, Kirchen, Stiftungen oder auch Privatpersonen sein.

Welche Kosten kommen neben dem Kaufpreis auf mich zu?

Neben dem Kaufpreis entstehen beim Kauf einer Immobilie Gebühren für Notar- und Gerichtskosten in Höhe von ca. 2%. Außerdem ist die Grunderwerbssteuer in Höhe von 5% des Kaufpreises zu entrichten. Bei der Bestellung einer Grundschuld zur Finanzierung der Immobilie fallen weitere Kosten an.

Welche laufenden Kosten entstehen nach dem Kauf?

Finanzieren Sie den Immobilienerwerb mit Darlehen, ist, je nach Vereinbarung, eine monatliche Annuität fällig, die aus Zins und Tilgung besteht. Des Weiteren müssen Sie jeden Monat ein sogenanntes Hausgeld, welches die gewöhnlichen Nebenkosten sowie die Verwaltungskosten und die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage beinhaltet, an den Verwalter bezahlen. Viele Eigentümergemeinschaften werden auch direkt von uns verwaltet. Mehr Infos finden Sie hier.

Welche Unterlagen benötigt die Bank zur Finanzierung einer Immobilie?

Bei Erwerb einer Eigentumswohnung erhalten Sie von und ein Kaufangebot, welches alle relevanten Unterlagen für eine Baufinanzierung enthält, z.B.:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • amtlicher Lageplan
  • Wohnungsgrundriss mit Wohnflächenberechnung
  • Teilungserklärung

Leider habe ich keine passende Immobilie gefunden. Welche Möglichkeiten habe ich?

Gerne nehmen wir Sie in unsere Interessentendatei auf. Hier können Sie sich als Kaufinteressent bei uns registrieren.